Corona

Ihr Kind ist krank? Es hat Schnupfen, Husten, gerötete und juckende Augen oder Haut, Bauchweh oder Kopfweh? Dann melden Sie Ihr Kind bitte morgens vor dem Unterricht telefonisch oder via Mail krank. Ein krankes Kind darf am Unterricht nicht teilnehmen. Bitte lassen Sie Ihr Kind 24 Stunden, also auch noch am nächsten Tag zuhause. 

Gehen die Symptome wieder weg, kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen. 

Erkrankt Ihr Kind schwerer oder bleiben die Symptome, kommt noch Fieber dazu? Dann gehen Sie bitte zum Kinderarzt. Je nach Symptomen entscheidet der Kinderarzt, ob ein Test auf das Corona-Virus gemacht wird. 

Ist der Test negativ, kann Ihr Kind, sobald es wieder gesund ist, am Unterricht teilnehmen.

Ist der Test positiv, entscheidet das Gesundheitsamt weiter. Ihr Kind darf auf keinen Fall in die Schule und am Unterricht teilnehmen. Ihr Kind und auch Ihre Familie bleiben nun in Quarantäne, zuhause. Ihr Kind erhält dann für diese Zeit Unterricht auf Distanz (Unterricht zuhause). Weitere Absprachen und Rücksprachen werden mit dem Kinderarzt, dem Gesundheitsamt und der Schule betroffen. Erst nach Ende der Quarantäne darf Ihr Kind wieder in die Schule.  

Im allgemeinen Krankheitsfall
... sollte man sich schonen!

Um alle zu schützen, die an unserer Schule lernen und arbeiten, bitten wir Sie herzlich, nur gesunde Kinder zur Schule zu schicken. 

Ist Ihr Kind erkrankt, reicht eine kurze Meldung am Morgen vor Unterrichtsbeginn - via Telefon oder E-Mail. Vielen Dank!

In manchen Fällen benötigen wir ein Attest eines Arztes, dass Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen darf (dies gilt für alle ansteckenden Krankheiten).

Im normalen Krankheitsfall reicht eine schriftliche Entschuldigung Ihrerseits aus. Bitte schreiben Sie die Entschuldigung in unseren Schulplaner wie folgt:

Unser Kind (Name, Vorname) konnte vom ______ bis _____ die Schule aufgrund von / eines _______________ nicht besuchen.

 

In seltenen Ausnahmen (häufiges unentschuldigtes Fehlen) werden wir von Seiten der Schule ein ärztliches Attest anfordern. Bitte beachten Sie, dass die Attestpflicht grundsätzlich am letzten Tag vor und am ersten Tag nach allen Schulferien gilt.