Krankmeldung, Entschuldigung, Fehlzeiten
Wenn man mal nicht da sein kann
Gemäß § 43 Abs. 2 SchulG reicht es bei einem krankheitsbedingtem Fernbleiben vom Unterricht aus, dass Eltern die Schule unverzüglich benachrichtigen (persönlich, telefonisch) und anschl. den Grund für das Schulversäumnis schriftlich mitteilen.
Neben der unverzüglichen Abmeldung der Schülerin oder des Schülers ist also zwingend eine schriftliche „Entschuldigung“ unter Angabe des Fehlgrundes seitens der Eltern erforderlich. Bitte nutzen Sie dafür das entsprechende Formular im Schulplaner. Dabei muss die Art der Erkrankung nicht angegeben werden. Unterbleibt die schriftliche Mitteilung, gilt der Fehltag als unentschuldigt.