Kosten und Teilnahmebedingungen
Was muss ich wissen?

Die Beiträge zur OGS sind einkommensabhängig gestaffelt:

Ein Antragsformular erhalten Sie demnächst auf unserer Website.

 

Besucht ein Geschwisterkind den Kindergarten, so wird der niedrigere Beitrag zu einem Betreuungsangebot erlassen. Besuchen die Geschwister gemeinsam die OGS, so bezahlen Sie für das erste Kind den vollen Betrag, für das zweite Kind die Hälfte des Beitrags, alle weiteren Kinder sind beitragsfrei.

 

Laut dem Erlass des Landes NRW ist Ihr Kind zu einer regelmäßigen Teilnahme am Angebot der OGS verpflichtet. D.h., dass Ihr Kind an mindestens drei verbindlich festgelegten Tagen in der Woche die OGS bis 16 Uhr besuchen muss. Wir freuen uns natürlich sehr darüber, wenn Ihr Kind an fünf Tagen in der Woche bis 16 Uhr bleibt, weil es dann die Gelegenheit hat an allen Angeboten der OGS teilzunehmen und so seinen Platz in der Gruppe findet, außerdem kann sich Ihr Kind nach 15 Uhr in Arbeitsgemeinschaften nach Neigung auszuprobieren (Musik, Kunst, Werken, Sport).

 

In Ausnahmefällen und bei Teilnahme an ehrenamtlichen Tätigkeiten, Vereinssport oder Therapie, können Sie Ihr Kind auch um 15 Uhr mit schriftlicher Abmeldung abholen.